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WIE WIRD MAN MITGLIED IM HAMBURGER SPORTBUND UND IN FOLGE IM LMFV-HAMBURG? |
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Wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme in den HSB und in Folge in den LMFV-Hamburg ist der Status der "Gemeinnützigkeit" des Vereins und der "Freistellungsbescheid" vom zuständigen Finanzamt.
- Prüfen Sie Ihre Satzung anhand der Mustersatzung des HSB, sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt, ob Ihr Satzungsentwurf den Bestimmungen entspricht.
- Danach beschließen Sie auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung die notwendigen Satzungsänderungen und lassen diese über einen Notar beim Amtsgericht eintragen.
- Nach dem Erhalt eines Vereinsregisterauszuges beantragen Sie formlos beim HSB die Aufnahme (Satzung und Registerauszug beifügen). Nach Prüfung erhalten Sie die Anerkennung.
- Es kann vorkommen, dass der HSB noch Satzungsänderungen wünscht. Auch diese müssen in einer Mitgliederversammung beschlossen und im Vereinsregister eingetragen werden.
- Bringen Sie bitte eine gewisse Ausdauer und Beharrlichkeit auf, sich mit der "sportfernen" Thematik zu befassen, denn die Gemeinschaft der motorsporttreibenden Vereine wird durch jedes neue Mitglied gestärkt!
- Sollten Sie Probleme oder Fragen haben, wenden Sie sich bereits im Vorfeld an den LMFV-Hamburg oder ihre entsprechende Dachorganisation. Sicher wird man ihnen gerne weiterhelfen, denn nur gemeinsam können wir dem Motorsport zu dem Stellenwert verhelfen, den er verdient.
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WELCHEN NUTZEN KANN MAN ZIEHEN? |
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Vereine können im LMFV-Hamburg nur Mitglieder werden, wenn sie als "gemeinnützig" anerkannt sind. Dazu ist es erforderlich, dass die Satzung den Bestimmungen des HSB (Hamburger Sportbundes) entspricht und ein "Freistellungsbescheid" vom zuständigen Finanzamt vorhanden ist.
Damit ist der Club als Sportverein amtlich anerkannt und es stehen im folgende Möglichkeiten offen: .
- Teilnahme an Sportfördermaßnahmen des HSB und des LMFV-Hamburg.
- Antragsrecht auf Förderung bei den Kommunen und Landkreisen.
- Der Versicherungsschutz (ARAG) des LSB für die Mitglieder und den Vorstand wird wirksam. Der Versicherungsschutz gilt auch für die An- und Abfahrt zu den motorsportlichen Veranstaltungen, nicht aber bei den Motorsportveranstaltungen selbst. Dafür muß weiterhin eine Veranstalterversicherung vorliegen.
- Die Steuervorteile aufgrund der Gemeinnützigkeit können voll ausgeschöpft werden.
- Die Teilnahme an offiziellen Ehrungen ist möglich und die öffentliche Anerkennung und Akzeptanz wird gefördert.
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WICHTIGE UNTERLAGEN ZUM DOWNLOAD |
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Aufnahmeantrag des LMFV Hamburg e.V. |
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Merkblatt Kosten Vereinsgründung |
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Aufnahmeantrag des Hamburger Sportbundes |
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Beispiel Gründungsprotokoll |
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Hinweise zur Gründung eines Vereins |
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Mustersatzung |
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Satzung des LMFV Hamburg e.V. |
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